Schwerwiegendes kriegerisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit an sich in der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland

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Schwerwiegendes kriegerisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit an sich in der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland seitens des völkerrechtswidrig, verfassungswidrig schwerstkriminell vorgehenden, illegalen deutschen Regime

Ist Sorge vor dem Coronavirus berechtigt?

Aufgrund der Erkenntnisse ist konstatiert: Zum Teil, ja; zum sehr geringen Teil, ja – und zum allergrößten Teil, nein.

Jedoch ist dazu eben die Aufklärung über den Grad und den Umfang der Gefährlichkeit dieses Virus unerlässlich, weil sonst eine unbegründete global verbreitete Sorge entsteht, die in unbegründete Angst, Panik gesteigert wird und somit in umfangreiche, massive irrationale, gefährliche, unannehmbare Verhaltensweisen mündet, wie bereits bekannt geworden.

Ab dem Moment, ab welchen klar ist, dass diese Viruswelle ausschliesslich für Menschen mit organischen Vorschäden gefährlich werden kann und bei diesen auch nicht automatisch für alle dieser Gruppe, denn auch in dieser Gruppe existiert Überlebensmöglichkeit bei entsprechender Vorsorge und Behandlung und ab welchem klar ist, dass die Relationen der Auswirkungen der Coronawelle nicht schädigender sind als eine Grippewelle, womit Corona somit eine relativ harmlose Form einer Grippewelle ist, rechtfertigt das natürlich somit weder künstliche Panikmache noch nämlich irgendwelche aus dieser künstlichen Panikmache abgeleitete Ermächtigungsmaßnahmen.

Dieses Wissen ist nicht erst einen Tag alt, sondern bereits mindestens zwei Monate; dennoch finden in der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland somit politisch schwerstkriminelle, vollkommen obsolete Panikmache, sowie vollkommen obsolete illegale, Freiheit, Güter, Sicherheit beraubende und somit psychisch starke wie leibliche Gesundheit beschränkende bis gefährdende Ermächtigungensmaßnahmen statt.

Dies ist laut Völkerrecht – welches in der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland von einem Indemnität- oder auch Lügen-kriminellen, somit illegalen Regime entzogen wurde – das Straftatmerkmal der Gehirnwäsche.

Gehirnwäsche wird laut Völkerrecht dem schweren Straftatmerkmal der Folter zugeordnet, weshalb es sich – weil es sich um ein besonders schweres, sowie umfangreches Verbrechen, nämlich um die bedrohend erpresserisch nötigende Geiselnahme eines ganzen Volkes, einer ganzen Bevölkerung, einer ganzen Nation durch finanzielle Kapitalbetrüger und deren Vertretung handelt – somit um ein schwerwiegendes kriegerisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit an sich.

In der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland existiert nebenher das Delikt der schweren Körperverletzung, StGB § 226, ein Straftatbestand, der somit seitens des illegalen deutschen Regime gegen das Volk ebenso erfüllt ist und was insgesamt betrachtet die unverzügliche Zwangsabsetzung des schwerstkriminellen, illegalen deutschen Regime rechtfertigt.

Kleiner Tipp: Fallt bei den heutigen Demos nicht auf geheimdienstliche Agents Provocateurs rein ! !

01. Mai (20)20, Wuppertal, Andreas Johannes Berchtold

Mehr dazu;

Staatsterrorismus in der Imperial-Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland und seine autoaggressiven Folgen